Abschreibung photovoltaikanlage in der steuererklärung

Abschreibung einer Photovoltaikanlage in der Steuererklärung Steuererklärung mit einer Photovoltaikanlage einfach erklärt Das Thema Photovoltaikanlage und Steuern ist durchaus komplex. Manche Betreiber verfolgen mit ihrer Anlage eine Gewinnerzielungsabsicht , andere produzieren überwiegend für sich selbst. 1 So funktioniert die Absetzung für Abnutzung bei Solaranlagen . 2 Steuerliche Aspekte von Photovoltaikanlagen: Abschreibung und Gewinn . 3 Wie Sie Ihre Photovoltaikanlage korrekt in der Steuererklärung angeben . 4 Können wir wegen Lieferung der Module in weiterhin die Gewerbesteuerregelung beantragen mit Abschreibung der Investitionskosten über 4 Jahre und Umsätze auf Stromeinspeisung und Eigenverbrauch?. 5 Die Sonderabschreibung für PV-Anlagen ermöglicht es, 20 Prozent der Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von 5 Jahren steuerlich geltend zu machen. Die 20 Prozent dürfen flexibel auf die 5 Jahre aufgeteilt werden. 6 Die lineare Abschreibung ist einfach: Hier werden die Anschaffungskosten der Anlage über 20 Jahre gleichmäßig verteilt, in jedem Jahr können Sie 5 % des Restwerts ansetzen. Für die degressive Abschreibung wird ein prozentualer Wert berechnet, der maximal das 2,5-Fache des linearen Wertes betragen darf – also bis zu 12,5 %. 7 Damit sind die Ausgaben, die in – unmittelbarem – Zusammenhang mit der Fotovoltaikanlage stehen (z. B. Absetzung für Abnutzung, Sonderabschreibungen, Wartungs- und Instandhaltungskosten) steuerlich ab nicht (mehr) zu berücksichtigen. Übrigens dürfte wohl auch ein Abzug der Wartungskosten bei den Handwerkerleistungen (§ 35a EStG. 8 Was Sie bei Solaranlagen von der Steuer absetzen können Der Bund beschließt weitreichende Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen. Auch die Montage und Wartung bleibt absetzbar. 9 Eine Photovoltaikanlage kann in der EÜR abgeschrieben werden. Dazu teilen Sie die Netto-Investition durch die Anzahl der Betriebsjahre laut AfA-Tabelle – für Photovoltaikanlagen sind dies 20 Jahre. Daraus ergibt sich, dass Sie pro Jahr 5 % der Kosten abschreiben können – das ist die sogenannte lineare Abschreibung. 10 Abschreibungen: Die Anschaffungskosten für Ihre PV-Anlage schreiben Sie über 20 Jahre hinweg ab. Alle ab angeschafften Anlagen unterliegen. 12