1 6 nr 7 b baugb genannten schutzgüter

1. Die Bedeutung der 1 6 nr 7 b baugb genannten Schutzgüter Die Beigeladene sei berechtigt gewesen, eine weitere bauliche Entwicklung über den Bestand hinaus zu unterbinden, um die aufgelockerte Geländestruktur entlang des südöstlichen Seeufers gegenüber dem … S… zu erhalten und vor weiterer Verdichtung zu bewahren. Unter Berücksichtigung etwaiger Unwägbarkeiten bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten habe die Beigeladene zu einem Abwägungsergebnis gelangen dürfen, wonach sie für das Grundstück FlNr. 1 2. Rechtsgrundlagen für die 1 6 nr 7 b baugb Schutzgüter . 2 3. Auswirkungen der 1 6 nr 7 b baugb Schutzgüter auf die Gesellschaft . 3 4. Strategien zur Sicherung der 1 6 nr 7 b baugb Schutzgüter . 4 Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu. 5 Baugesetzbuch *) (BauGB)§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung. (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der. 6 eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (NaturaGebiete) oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind, ist das beschleunigte Verfahren gem. § 13b. 7 keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und 3. keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 8 - Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, also für eine Beeinträchti-gung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Gebiete von ge-meinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und der Europäischen Vo-gelschutzgebiete. Besonderheiten des beschleunigten Verfahrens. 9 1) und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter bestehen (Nr. 2). Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gemeinschaftsrecht jedoch gebieten, den Änderungsplan einer Umweltprüfung zu unterziehen. 10 b BauGB genannten Schutzgüter () bestehen. Nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchst. b BauGB. 11 keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten. 12